Betonsanierung

III. Reprofilieren

1. Auftragen der Haftbrücke
Vor dem Auftragen der Haftbrücke ist die vorbereitete Unterlage vorzunässen, erstmals am vorhergehenden Tag. Stark saugende Unterlagen sind mehrmals vorzunässen. Ein geschlossener Wasserfilm ist zu vermeiden.

Auf die bis zur Mattfeuchte abgetrocknete Unterlage wird dann die Haftbrücke sorgfältig eingebürstet. Die Haftbrücke ist nur so weit vorzulegen, wie der Betonersatz frisch in frisch eingearbeitet werden kann. Bei vertikalen sowie Überkopf-Flächen kann es ratsam sein, die Haftbrücke dicker aufzutragen und etwas matt werden zu lassen. Bitte die Angaben in den Ausführungsanweisungen beachten!

Spritzbeton und -mörtel, mit und ohne Kunststoffmodifizierung, erfordern in der Regel keine Haftbrücke, weil sich durch den Rückprall an der Kontaktfläche ohnedies eine Anreicherung von Feinmörtel ergibt. Die Unterlage ist jedoch vor dem Aufbringen des Spritzmörtels/betons ebenfalls vorzunässen.


2. Auftragen des Reparaturmörtels (Betonersatz)
Zementmörtel mit und ohne Kunststoffzusatz sind frisch in frisch in die Haftbrücke einzubringen. Je nach Schichtdicke ist ein- oder mehrlagig zu arbeiten. Die in einem Arbeitsgang einzubringende Schichtdicke ist von der Geometrie des Ausbruchs abhängig und liegt an senkrechter Fläche bei etwa 2-5 cm, unter gleichen Voraussetzungen über Kopf bei etwa der halben Schichtdicke. Dabei ist die temperaturabhängige Wartezeit des Stoffherstellers zu beachten! Bei Überschreiten der Wartezeit ist ggf. erneut vorzunässen und wieder eine Haftbrücke aufzubringen.

Das Abreiben der Mörteloberfläche erfolgt erst, nachdem der Mörtel angezogen hat. Bei zu frühem Abreiben kann es zu Ablösungen des Mörtels von der Unterlage kommen. Außerdem ist zu frühes Abreiben die häufigste Ursache für die Bildung von Schrumpf- oder Setzrissen.

3. Nachbehandlung
Betonersatzsysteme auf Zementbasis, auch kunststoffmodifiziert, benötigen zum Schutz gegen vorzeitiges Austrocknen eine sorgfältige Nachbehandlung. Die Nachbehandlung kann durch ständiges Besprühen mit Wasser oder durch Abdecken mit feuchter Jute und Folie erfolgen. Der Einsatz eines flüssigen Nachbehandlungsmittels bedarf der Zustimmung des Auftraggebers. Wenn die Oberfläche des Mörtels beschichtet werden soll, ist die Nachbehandlung über eine derartige Methode abzulehnen, wenn hierüber kein Eignungsnachweis vorliegt.

Art und Dauer der Nachbehandlung sind gemäß den Ausführungsanweisungen der Produkthersteller vorzunehmen. Die Nachbehandlungsdauer für PCC-Systeme gemäß ZTV-SIB beträgt mindestens drei Tage.

Reaktionsharzmörtel bedürfen keiner Nachbehandlung.

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Dipl.-Ing. Dirk Fleischer
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