Risse im Beton - Risse als Gefahr

Gründe für die Riss-Sanierung

  • Die Standsicherheit und die Tragfähigkeit sind gefährdet.

  • Die Gebrauchseigenschaften werden durch erhöhte Korrosion des Betons und der Bewehrung durch Risse beeinträchtigt.

  • Die durch Risse im Bauwerk eindringende Feuchtigkeit schädigt die Gebrauchs-Fähigkeit.

  • Durch Risse erhöht sich die Gefahr der Chlorideindringung bei Tausalzeinwirkung und Frost-Jahreswechsel (z.B. Mauersockel, Brücken, Parkdecks und Wasserbehälter).

  • Risse stellen einen optischen Mangel dar.

Im Massivbau auftretende Risse sind eine für die Bauart spezifische Erscheinung, die in der Regel weder die Standfestigkeit noch die Gebrauchsfähigkeit von Bauwerken beeinträchtigt.

Mineralische Baugefüge, wie Mauerwerk und Beton sind optimal für eine Druckbeanspruchung ausgelegt. Sie nehmen jedoch nur geringe Zug- oder Biegespannungen auf, die neben dem Schwinden die häufigsten Ursachen für Risserscheinungen darstellen.

Wie gefährlich ein Riss für die Bausubstanz werden kann, hängt von den Faktoren wie Rissbreite, Dicke und Dichte der Betondeckung in der Umgebung und nicht zuletzt von der Rissbreitenänderung ab, die durch kurz- oder langfristige Temperaturschwankungen oder wechselnde Lasten beeinflusst werden.

Schädliche Risse (oberflächennahe und netzartig große Flächen erfassende Risse mit Rissbreiten > 0,2 mm, unvorhersehbar breite Risse, feucht, drucklos und unter Druck wasserführende Risse) müssen instand gesetzt werden, da sie die Tragfähigkeit, die Gebrauchsfähigkeit und die Dauerhaftigkeit von Bauwerken gefährden.

Der Einfluss von Rissen wird auf der Grundlage von Beobachtungen, Untersuchungen, Prüfungen und statistischen Berechnungen und Erfahrungen beurteilt.
In diese Beurteilung müssen auch die Bauwerksakten und die aus dem Bauwerksbuch hervorgehenden Daten und Angaben mit einfließen.

In den "Zusätzliche(n) Technische(n) Vertragsbedingungen und Richtlinien für das Füllen von Rissen in Betonbauteilen" (ZTV-RISS 93) des Bundesministeriums für Verkehr sowie in der "Richtlinie zum Schutz und Instand-Setzen von Stahlbetonwerken" (RiLi SIB) des Deutschen Ausschuss für Stahlbeton sind Vorgehensweise und Umfang der Bestandsaufnahme aufgezeigt. Diese Regelwerke gelten für die Rissuntersuchung und dienen als Entscheidungsgrundlage für die Auswahl des erreichbaren Injektionsziels.

Zur dauerhaften Erhaltung geschädigter Bauwerke ist ein umfassendes bauwerksbezogenes Instandsetzungskonzept erforderlich. Voraussetzung für dessen Erstellung ist eine Rissanalyse, in der sämtliche Merkmale und Ursachen der Rissbildung genau erfasst und dokumentiert werden.

Dipl.-Ing. Dirk Fleischer
öbv Sachverständiger
Dipl.-Ing. Dirk Fleischer
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für Bauwerksabdichtung